Sonderkost beim Catering: vegan, glutenfrei und religiöse Vorgaben
Anforderungen getrennt erfassen, Nachweise prüfen und Speisen klar kennzeichnen.

Sonderkost beim Catering beginnt mit einer genauen Abfrage. Vegan, glutenfrei und halal beschreiben unterschiedliche Anforderungen. Erfassen Sie deshalb die konkrete Personenzahl und den Grund der Anforderung.
Mein Catering von Thomas gibt keine pauschale Halal-Zertifizierung für das gesamte Angebot aus. Religiöse Vorgaben, Allergien und medizinisch notwendige Ausschlüsse müssen vor der Auswahl einzeln geprüft werden.
- Sonderkost beim Catering wird je Anforderung getrennt erfasst.
- Vegan, glutenfrei und halal dürfen nicht gleichgesetzt werden.
- Eine vegane Speise ist nicht automatisch glutenfrei oder nussfrei.
- Für das Gesamtangebot besteht keine pauschale Halal-Zertifizierung.
- Allergien müssen zusätzlich zu Ernährungswünschen genannt werden.
- Zutaten- und Allergeninformationen werden vor der Auswahl geprüft.
Notieren Sie für jede betroffene Person die genaue Anforderung. So vermeiden Sie unklare Angaben wie ‚mehrere Sonderessen‘.
Sonderkost beim Catering: Anforderungen unterscheiden
Vegan schließt Zutaten tierischen Ursprungs aus. Glutenfrei betrifft glutenhaltiges Getreide. Halal folgt religiösen Vorgaben und setzt je nach Anspruch nachvollziehbare Zutaten und Herkunftsnachweise voraus.

Vegan ist keine Allergenangabe
Vegane Gerichte können Soja, Nüsse, Sesam oder glutenhaltiges Getreide enthalten. Medizinisch relevante Allergien müssen deshalb unabhängig von der Ernährungsform geprüft werden.
Glutenfrei erfordert eine eigene Prüfung
Zutatenlisten sind nur ein Teil der Bewertung. Bei Zöliakie müssen mögliche Kreuzkontakte und die konkreten Produktionsbedingungen berücksichtigt werden.
Halal nicht pauschal behaupten
Der Verzicht auf Schweinefleisch allein belegt keine Halal-Eignung. Wenn eine Zertifizierung oder eine bestimmte Herkunft gefordert ist, muss dafür ein passender Nachweis vorliegen. Ohne Nachweis wird die Speise nicht als zertifiziert halal bezeichnet.
Welche Angaben brauchen Sie von Ihren Gästen?
Für Sonderkost beim Catering fragen Sie vegetarisch, vegan, glutenfrei, Allergie und religiöse Vorgabe getrennt ab. Ergänzen Sie die konkrete Ausprägung.

Allergie oder Präferenz
Eine Vorliebe kann bei der Auswahl flexibel behandelt werden. Eine Allergie oder Zöliakie verlangt eine deutlich strengere Prüfung. Diese Information darf in der Gästeliste nicht verloren gehen.
Personenzahl je Anforderung
Nennen Sie konkrete Zahlen. Wenn Anforderungen zusammenfallen, etwa vegan und glutenfrei, muss das ebenfalls sichtbar sein, damit nicht doppelt oder falsch kalkuliert wird.
- Vegetarisch
- Vegan
- Glutenfrei
- Konkrete Allergie
- Religiöse Vorgabe und benötigter Nachweis
Wie bleiben Auswahl und Kennzeichnung verständlich?
Wenige klar gekennzeichnete, vollständige Gerichte sind besser als viele unklare Sonderportionen. Informationen müssen für Gäste leicht zugänglich sein.

Vollständige Gerichte planen
Eine geeignete Hauptspeise braucht eine sättigende Beilage und passende Ergänzungen. Salat allein ersetzt keine vollwertige Hauptmahlzeit.
Allergeninformationen zugänglich halten
§ 4 LMIDV regelt, wie Informationen zu allergenen Zutaten bei nicht vorverpackten Lebensmitteln bereitgestellt werden können. Für Ihre Veranstaltung sollten die Angaben vor Auswahl und Übergabe nachvollziehbar sein.
Sammeln Sie Sonderkost beim Catering vor der Anfrage und trennen Sie Ernährungswunsch, Allergie und religiöse Vorgabe. Im Angebots-Generator wählen Sie anschließend die verfügbaren Gerichte für Ihre Gruppe.
Häufige Fragen
Quellen
- § 4 LMIDV – Kennzeichnung nicht vorverpackter Lebensmittel – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Fragen und Antworten zur veganen Ernährung – Deutsche Gesellschaft für Ernährung
- Mein Catering von Thomas – Mein Catering von Thomas
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